Kosten und Erstattung

 

Der Kostenrahmen ergibt sich aus der Unterschiedlichkeit von Aufwand und Schwierig­keit der verschiedenen Therapie­verfahren laut GebüH [1]. Es wird nicht in Zeiteinheiten abgerechnet.

 

Bei einer Termindauer von 45-60 Min. liegen die Kosten meist in der Spanne von 75-95 Euro [2].  Alle Patienten tragen die Behandlungs­kosten zunächst selbst.

 

PDF [60.8 kb]  -  Patienteninformation (Vertrag, Kostenerstattung, Terminabsage)

 

Je nach Versicherungsart und -umfang könnte die nachträg­liche Kostenübernahme durch eine Versicherung/Beihilfe reduziert sein oder völlig ausbleiben. Weitere Infor­mationen zur Kosten­erstattung finden Sie hier:

 

 gesetzlich Versicherte

 Privatpatienten

 Wie bekomme ich einen Termin?

 

Die Erstattungspraxis von GKV und PKV im Vergleich  [3]

Beruf zertifizierter
Osteopath [4]
darf Osteopathie
eingenverantwortlich / vollumfänglich
anwenden
GKV / PKV
erstattet
PT nein nein / nein nein / nein
PT ja nur auf ärztliche Verordnung / nein ja / ?
HP nein ja / ? nein / ?
HP ja ja / ja ja / ja

Abkürzungen:  HP = Heil-Praktiker, PT = Physio-Therapeut

 

Fazit

Ein   zertifizierter Osteopath mit Heilpraktiker-Zulassung darf Osteopathie eigenverantwortlich und vollumfänglich anwenden und wird sowohl von den gesetzlichen als auch von Privatkassen als qualifizierter Therapeut für osteopathische Medizin anerkannt.

 


1 Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist eine Liste der im Jahre 1985 durchschnittlich üblichen Vergütungen. Sofern die Honorarhöhe vor einer Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, daß sie sich im Rahmen der im GebüH genannten Beträge bewegt. Da das Verzeichnis seit seiner ersten Aufstellung nicht aktualisiert wurde, wird eine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung heutzutage üblicherweise mit dem maximalen Betrag veranschlagt.

2 Die Rechnungsstellung darf erst nach einer Behandlung erfolgen und hat Aufwand und Schwierigkeit der erbrachten Leistungen zu berücksichtigt. Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.

3 Die Zusammenstellung von Informationen zur Erstattungs­praxis will als Hinweis auf den Regelfall verstanden sein. Da die Erstattungs­praxis letztlich nicht nur inhomogen sondern auch veränderlich ist, kann für die angebotenen Informationen kein Anspruch auf Voll­ständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben werden.

4 Die Zertifizierung erfolgt durch Obsignation eines Berufsverbands.