Wichtige Informationen für alle Patienten

 

Nachfolgend finden Sie Informtionen über wesentliche Punkte eines Behandlungsvertrags mit GO-OSTEO:

 

1. Vertragsschluss/-pflichten

Die Tätigkeit eines Osteopathen beruht auf einem Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB) mit dem Patienten. Der Vertrag ist nicht an eine Form gebunden, er kommt auch durch schlüssige Handlung zustande. Er verpflichtet den Osteopathen zur Leistung der versprochenen Dienste (z.B. Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit), den Patienten zur Gewährung einer Vergütung.

Als Grundlage zur Berechnung der Vergütung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Nicht im GebüH aufgenommene selbständige medizinische Leistungen können analog einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des GebüH berechnet werden.

 

2. Kosten und Erstattung

Eine Sitzung kann je nach Erfordernis zwischen 45-60 Minuten dauern. Bei dieser Sitzungsdauer liegen die Kosten je Sitzung zumeist in einer Spanne von 75-95 Euro. Der Patient bekommt zu jeder Sitzung eine Privatliquidation, in welcher die erbrachten Einzelleistungen gemäß GebüH, ggfs. ergänzt um Analogziffern, mit Einzelpreisen benannt sind. Alle Patienten tragen die Behandlungskosten zunächst selbst.

Je nach Versicherungsart und -umfang ist nachträglich eine teilweise, vollständige oder völlig ausbleibende Erstattung der Behandlungskosten durch Erstattungsstellen möglich. Genaue Informationen müssen bei der zuständigen Versicherung/Beihilfe erfragt werden. Unabhängig von einer ggfs. abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder der wissenschaftlichen Anerkennung osteopathischer Leistungen durch einen Kostenträger ist der Rechnungsbetrag zur Fälligkeit und ohne Abzug zu zahlen.

 

3. Absage eines Behandlungstermins

GO-OSTEO ist eine reine Terminpraxis. Eine offene Sprechstunde wird grundsätzlich nicht angeboten. Damit alle Behandlungen wie geplant und ohne Wartezeit erfolgen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung (Anmeldung) unumgänglich. Aus einer Anmeldung resultiert immer ein exklusiver Sitzungstermin.

  1. Die Absage eines Termins ist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 24 Stunden kostenfrei möglich. Eine kostenfreie Terminverschiebung setzt die fristgemäße Absage voraus.
  2. Verspätet abgesagte Sitzungstermine werden mit einem Ausfallentgelt in Höhe von mindestens 60 Euro in Rechnung gestellt. Nach dem Ende der Abmeldefrist sind Absagen ausnahmsweise kostenfrei nur dann, wenn ein substanzieller Verhinderungsgrund unverzüglich, nachvollziehbar und in Textform erklärt wird, z.B.:

    • einen überraschend notwendigen Arztbesuch
    • die Beteiligung an einem Verkehrsunfall.

    Kein substanzieller Grund leitet sich aus Umständen ab, die dem persönlichen Verantwortungsbereich des Patienten zuzuordnen sind, z.B.:

    • körperliches Unwohlsein ohne Notwendigkeit eines Arztbesuchs
    • Probleme im Straßenverkehr
    • berufliche und private Verpflichtungen.

 


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