Privatpatienten

 

Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind, benötigen Sie für die Osteopathie aus der Hand eines Heilpraktikers keine ärzt­liche Ver­ord­nung. Sie kön­nen sich sofort und vollum­fänglich be­handeln lassen.

 

Bei privaten Vollversicherungen, Beihilfe­stellen und Zusatz­versicherungen ist in der Regel von einer recht umfassenden Erstattung der Kosten für Heilpraktiker­-Leistungen auszugehen. Genaue Informationen müssen immer bei dem zuständigen Kostenträger erfragt werden.

 

 

Erstattungstransparenz

Für Beamte existiert eine klare „Erstattungstabelle" mit Leistungen und den dazu gehörenden beihilfefähigen Höchst­beträgen. Am Besten wäre es natürlich, wenn sich alle Privatpatienten so eine Liste von ihrer Versicherung aushändigen ließen. Leider fordern nur wenige Patienten so eine Liste ein, und leider sperren sich viele Versicherer so eine Liste auszuhändigen. Transparenz sieht anders aus.

 

 

Die Kostenberechnung erfolgt auf Grundlage des Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungs­kosten tragen Sie zunächst selbst. Die Kosten­note reichen Sie nachträglich bei Ihrer Versicherung ein.

 

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