Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind, benötigen Sie für die Osteopathie aus der Hand eines Heilpraktikers keine ärztliche Verordnung. Sie können sich sofort und vollumfänglich behandeln lassen.
Bei privaten Vollversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen ist in der Regel von einer recht umfassenden Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Leistungen auszugehen. Genaue Informationen müssen immer bei dem zuständigen Kostenträger erfragt werden.
Erstattungstransparenz
Für Beamte existiert eine klare „Erstattungstabelle" mit Leistungen und den dazu gehörenden beihilfefähigen Höchstbeträgen. Am Besten wäre es natürlich, wenn sich alle
Privatpatienten so eine Liste von ihrer Versicherung aushändigen ließen. Leider fordern nur wenige Patienten so eine Liste ein, und leider sperren sich viele Versicherer so eine Liste
auszuhändigen. Transparenz sieht anders aus.
Die Kostenberechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Behandlungskosten tragen Sie zunächst selbst. Die Kostennote reichen Sie nachträglich bei Ihrer Versicherung ein.
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