Plötzlich doch verhindert

 

Die Verbundenheit zwischen einem Patienten und seinem Therapeuten verlangt beiderseitge Loyalität und Redlichkeit. Damit das Patienten-Therapeuten-Verhältnis gesund bleibt, müssen alle Beteiligten stets ihren Pflichten nachkommen.

 

Erklärungspflicht

Sollte ein substanzielles Ereignis eine verspätete Absage begründen, so wäre der Verhinderungsgrund von Ihnen unverzüglich in Textform z.B. via E-Mail an  termin-absagen@go-osteo.de zu benennen. Ohne eine Erklärung in Textform wird Ihnen regelmäßig ein Ausfallentgelt abverlangt.

 

Substantielle Ereignisse sind z.B.:

  • ein überraschend notwendiger Arztbesuch
  • die Beteiligung an einem Verkehrsunfall
  • ein Sterbefall

Vertrauen wird dadurch erschöpft, dass es in Anspruch genommen wird.

 

Zahlungspflicht

Sollte ein Umstand, welcher Ihrem persönlichen Verant­wortungs­bereich zuzuordnen ist, eine verspätete Absage begründen, dann wäre von Ihnen ein Ausfallentgelt von mindestens 60 Euro zu leisten.

 

Begründungen, die nicht zu einer Entschuldigung führen sind z.B.:

  • körperliches Unwohlsein (ohne Arztbesuch)
  • Probleme im Straßenverkehr (Stau)
  • berufliche und private Verpflichtungen

Durch die Gewährung eines Ausfallentgelts werden die Dinge wieder ausgeglichen, und es kann weiter gehen.

 


Im Anschein der Ehrlichkeit

Um das zu schützen, was man selbst für ein gerecht­fertigtes Vertrauen in die eigene Wahr­haftigkeit hält, und um nach außen weiterhin verlässlich zu wirken, greifen viele Menschen bei einem geplatzen Termin auf eine Notlüge zurück. Der kreative Akt besteht darin jenen Kontext aufzufinden, der das eigene Problem möglichst weit weg von eigener Verant­wortung rückt. Diese "Not-Lösung" wird in allen Gesellschafts­schichten tagtäglich praktiziert. Redlich ist aber nur derjenige, der tut was er sagt, und umgekehrt.

 

Eine Frage der Gerechtigkeit

Jeder Patient erhält bei uns einen exklusiven Sitzungstermin. Eigens für diesen Termin wird die wertvolle Arbeitszeit eines Therapeuten geblockt. Kurzfristig abgesagte Termine können regelmäßig nicht einem anderen Patienten zugeschoben werden. Dem betroffenen Therapeuten geht dann unwieder­bringlich eine Arbeits­stunde verloren. Daher wird dem Patienten eine Vergütung abverlangt, auch wenn keine Behandlung stattfand.

 


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