Da es sich bei der Osteopathie um eine "zusätzliche" Leistung handelt, sind einer monetären Partizipation der GKV formale Hürden gesteckt: Die Kassen verlangen grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.
▶ Informationen zur Kostenerstattung Ihrer Krankenversicherung
Sie möchten sich den Umweg über den Arzt sparen
Da GO-OSTEO den erforderlichen FCP-Status [1] besitzt, können Sie sich ohne Rezept sofort und vollumfänglich behandeln lassen. An den Behandlungskosten ändert sich dadurch nichts. Ohne ärztliche Verordnung verzichten Sie aber auf die Möglichkeit einer nachträglichen Kostenerstattung durch Ihre Kasse.
Sie möchten nicht auf den Zuschuss Ihrer Kasse verzichten
Mittlerweile gewähren nahezu alle gesetzlichen Kassen einen Kostenzuschuss unter diesen Voraussetzungen:
Die Kostenerstattung funktioniert wie bei einem Privatpatienten: Sie bezahlen die Osteopathie-Rechnung zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Kasse ein.
Da die Voraussetzungen, der Leistungsumfang und auch die Abrechnung bei der Extraleistung "Osteopathie" von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich ausfallen, obliegt es jedem Patienten sich vor Behandlungsbeginn eigeninitiativ und hinreichend zu erkundigen.
[1] First Contact Practitioner = Arzt oder Heilpraktiker
GO OSTEO ::. Osteopathie,
Säuglings- & Kinderosteopathie
An den Hüren 20
41066 Mönchengladbach